Tragwerksplanung oder nur Statik?

Einfach dargestellt ist die Statik ein Teil der Tragwerksplanung. Häufig werden die Begriffe jedoch gleichgestellt, was zu Missverständnissen zwischen dem Bauherrn als Auftraggeber und dem Ingenieur als Auftragnehmer führt. Spätestens dann wenn es „klemmt“, stellt man fest, dass doch ein großer Unterschied besteht in der Leistungserbringung und in der dafür notwendigen Honorierung.

Die Tragwerksplanung beginnt früher, nämlich in der Entwurfs- und Baugesuchsphase. Selten ist bei den immer anspruchsvolleren Wünschen der Bauherren eine einfache Tragkonstruktion ausreichend. Schwierige Baugrundverhältnisse, der Wunsch nach großen Räumen ohne Stützen und möglichst unterzugsfrei, sind Vorgaben für eine anspruchsvolle Tragwerksplanung. Dabei geht es darum, die Konstruktion machbar zu machen, Bauherrn- und Architektenwünsche umzusetzen und dabei den Kostenrahmen im Auge zu behalten.

Es ist die Aufgabe des Tragwerksplaners, Bauherren und Architekten beim Entwurf zu beraten, um eine dauerhafte, kostenmäßig und optimierte Konstruktion zu finden und dafür die erforderlichen Nachweise zu führen.

Wer die erforderlichen sinnvollen Leistungsphasen wie Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsleistungsphase und Vorbereitung der Vergabe nicht beauftragt, wird diese Leistung auch nicht erhalten und insofern nie eine optimale Lösung für das Tragwerk seines Bauvorhabens bekommen. Er vergibt die Chance von der Erfahrung seines Tragwerksplaners profitieren zu können.

Tragwerksplanung heißt also Planen und Beraten.

Zeitgemäße Bauten – eine Herausforderung für Konstrukteure und Tragwerksplaner.

Unser Leistungsspektrum

  • Erstellen der Tragwerksplanung und statischen Berechnungen für Massiv-, Stahl- und Holzbauwerke
  • Aufstellung und Prüfung bauphysikalischer Nachweise zum Schall- und Wärmeschutz
  • Ausstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • BAFA Vor-Ort-Berater, zugelassen für KfW-Anträge (Dipl.-Ing. J. Breidenbach)
  • Objektplanung und Ausschreibung für Ingenieurbauwerke
  • Gutachten bei Schäden an Gebäuden (PersCert TÜV)
  • Fachbauleitung beim Abbruch, Umbau und Rückbau von Bauwerken

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